Impressum
Was ist ein Cookie?
Ein Cookie ist eine kleine Datei, die im Allgemeinen aus Buchstaben und Zahlen besteht und in den Speicher eines Computers (oder eines anderen zum Online-Browsen verwendeten Geräts – Mobiltelefon, Tablet usw.) heruntergeladen wird, wenn der Benutzer auf eine bestimmte Website zugreift.
Cookies werden erstellt, wenn der von einem Benutzer verwendete Browser eine bestimmte Website anzeigt. Die Website sendet Informationen an den Browser, der eine Textdatei erstellt. Bei jedem erneuten Zugriff des Nutzers auf die jeweilige Website ruft der Browser diese Datei ab und übermittelt sie an den Server der Website. Mit anderen Worten: Das Cookie kann als eine Identifikationskarte des Internetnutzers betrachtet werden, die die Website jedes Mal informiert, wenn der Benutzer auf diese Website zurückkehrt.
Der Zweck von Cookies
Cookies können eine schnellere und einfachere Interaktion zwischen Benutzern und Websites gewährleisten. Wenn sich ein Benutzer beispielsweise auf einer bestimmten Website authentifiziert, werden die Authentifizierungsdaten in einem Cookie gespeichert; Anschließend kann der Nutzer auf die jeweilige Seite zugreifen, ohne sich erneut anmelden zu müssen.
In alten Fällen können Cookies verwendet werden, um Informationen über die vom Benutzer auf einer bestimmten Webseite durchgeführten Aktivitäten zu speichern, sodass dieser diese Aktivitäten bei einem späteren Zugriff auf die Website wieder nutzen kann. Cookies teilen dem Server mit, welche Seiten dem Benutzer angezeigt werden sollen, sodass er sich diese nicht merken oder von Anfang an durch die gesamte Website navigieren muss. Somit können Cookies mit Lesezeichen gleichgesetzt werden, die dem Benutzer genau sagen, wo er sich auf einer Website befunden hat.
Ebenso können Cookies Informationen über die vom Benutzer auf einer E-Commerce-Website bestellten Produkte speichern und so das Warenkorb-Konzept ermöglichen.
Cookies können es Websites auch ermöglichen, die Online-Aktivitäten der Benutzer zu überwachen und Benutzerprofile zu erstellen, die für Marketingzwecke verwendet werden können. Mithilfe von Cookies können beispielsweise die von einem Nutzer vereinbarten Produkte und Dienstleistungen nachträglich identifiziert werden und diese Informationen dienen dazu, dem Nutzer die passende Werbebotschaft zukommen zu lassen.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass Websites in Rumänien verpflichtet sind, öffentlich anzugeben, ob und zu welchem Zweck sie Cookies verwenden (siehe Punkt 5 „Verordnung über die Verwendung von Cookies“).
Cookies vor ihrer Verwendung auf der Website www.glamoshop.com und in den Umgebungen:
- Google Werbung
- Google AdSense
- Google AdWords-Anzeige
- Facebook – Newsfeed
- Facebook - Pixel
Diese Cookies können auch von Drittanbietern wie Google Analytics, Facebook, Adwords und anderen stammen.
Arten von Cookies
3.1. Spezifische Cookies für eine Online-Sitzung
Webseiten haben kein Gedächtnis. Ein Benutzer, der von einer Webseite zur anderen navigiert, wird von der Website als neuer Benutzer betrachtet. Sitzungsspezifische Cookies speichern normalerweise eine Kennung, die es dem Benutzer ermöglicht, von einer Webseite zur anderen zu wechseln, ohne jedes Mal die Identifikationsinformationen (Benutzername, Passwort usw.) eingeben zu müssen. Solche Cookies werden häufig von kommerziellen Websites verwendet, um beispielsweise den Überblick über die Produkte zu behalten, die ein Benutzer in den Warenkorb gelegt hat. Wenn der Benutzer eine bestimmte Seite eines Produktkatalogs besucht und bestimmte Produkte auswählt, speichert das Cookie die ausgewählten Produkte und fügt sie dem Warenkorb hinzu, der alle ausgewählten Produkte enthält, wenn der Benutzer die Seite verlassen möchte.
Sitzungsspezifische Cookies werden nur während einer Internetbrowsersitzung im Computerspeicher des Benutzers gespeichert und beim Schließen des Browsers automatisch gelöscht. Sie können auch nicht mehr zugänglich sein, wenn die Sitzung für einen bestimmten Zeitraum (normalerweise 20 Minuten) inaktiv war.
3.2. Permanente, dauerhafte oder gespeicherte Cookies
Permanente Cookies werden auf dem Computer des Benutzers gespeichert und nicht gelöscht, wenn die Browsersitzung geschlossen wird. Diese Cookies können die Präferenzen des Benutzers für eine bestimmte Website speichern, sodass sie in anderen Internetbrowsersitzungen verwendet werden können.
Zusätzlich zu den Authentifizierungsinformationen können dauerhafte Cookies auch Details über die auf einer bestimmten Website ausgewählte Sprache und das ausgewählte Thema, Präferenzen bezüglich des Menüs einer Website, Lieblingsseiten innerhalb einer Website usw. speichern. Wenn der Benutzer zum ersten Mal auf eine Site zugreift, wird diese im Standardmodus angezeigt. Später wählt der Benutzer eine Reihe von Präferenzen aus, die dann von Cookies gespeichert und verwendet werden, wenn der Benutzer erneut auf die Website zugreift. Beispielsweise bietet eine Website ihre Inhalte in mehreren Sprachen an. Beim ersten Besuch wählt der Benutzer die englische Sprache aus und die Website speichert diese Präferenz in einem Cookie. Wenn der Nutzer die jeweilige Seite erneut besucht, werden ihm die Inhalte automatisch in englischer Sprache angezeigt.
Persistente Cookies können dazu dienen, einzelne Nutzer zu identifizieren und so das Online-Verhalten der Nutzer zu analysieren. Sie können Auskunft über die Anzahl der Besucher einer Website, die (durchschnittlich) Verweildauer auf einer bestimmten Seite und allgemein über die Leistung einer Website geben. Diese Cookies sind so konfiguriert, dass sie Benutzeraktivitäten über einen langen Zeitraum, in manchen Fällen sogar über Jahre, verfolgen.
3.3. Flash-Cookies
Wenn der Nutzer Adobe Flash auf dem Computer installiert hat, können von Websites, die Flash-Elemente enthalten (z. B. Videoclips), kleine Dateien im Speicher des jeweiligen Computers abgelegt werden. Diese Dateien werden als Local Shared Objects oder Flash-Cookies bezeichnet und können für die gleichen Zwecke wie normale Cookies verwendet werden.
Wenn reguläre Cookies über die Funktionen eines Browsers gelöscht werden, sind Flash-Cookies davon nicht betroffen. So kann eine Website, die Flash-Cookies verwendet, einen Benutzer bei einem erneuten Besuch wiedererkennen, wenn die für die gelöschten Cookies spezifischen Daten auch in einem Flash-Cookie gespeichert sind.
Da Flash-Cookies nicht wie normale Cookies auf dem Computer des Benutzers gespeichert werden, sind sie schwieriger zu identifizieren und zu löschen. Genau aus diesem Grund verwenden Banken und Finanzseiten solche Cookies. Da sie schwer zu identifizieren sind, werden diese Cookies auf den Computern der Benutzer gespeichert, um eine Benutzerauthentifizierung zu ermöglichen und Betrug zu verhindern, da mögliche Kriminelle möglicherweise über den Benutzernamen und das Passwort zur Authentifizierung verfügen, aber keinen Zugriff auf den Computer des Benutzers haben. Somit fungieren Cookies neben Benutzername und Passwort als zweite Authentifizierungsebene.
3.4. Cookies von Erstanbietern im Vergleich zu Cookies von Drittanbietern
Jedes Cookie hat einen Besitzer – die Website/Internetdomäne, die dieses Cookie platziert. Erstanbieter-Cookies werden von der Internetdomäne/Website platziert, auf die der Benutzer zugreift (dessen Adresse in den Browseradressen erscheint).
Ein Drittanbieter-Cookie wird von einer anderen Internetdomäne/Website platziert als der, auf die der Benutzer zugreift. Das bedeutet, dass die aufgerufene Website auch Informationen von einer Website Dritter enthält – beispielsweise ein Werbebanner, der auf der aufgerufenen Website erscheint.
Die Artikel-29-Arbeitsgruppe (bestehend aus nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) ist der Ansicht, dass sich der Begriff „Drittanbieter-Cookie“ aus rechtlicher Sicht und unter Berücksichtigung der europäischen Gesetzgebung auf ein Cookie bezieht, das von platziert wird ein Betreiber[1], der sich von demjenigen unterscheidet, der die vom Benutzer besuchte Website betreibt. Cookies von Drittanbietern sind für den Zugriff des Benutzers auf eine Website nicht unbedingt erforderlich, da sie in der Regel mit einem anderen Dienst verbunden sind als dem, den der Benutzer ausdrücklich angefordert hat (durch den Zugriff auf die Website).
Cookies aus Sicht der IT-Sicherheit und des Datenschutzes
Obwohl Cookies im Speicher des Computers des Internetnutzers gespeichert werden, können sie nicht auf andere Informationen zugreifen bzw. diese nicht lesen, die sich auf diesem Computer befinden. Cookies sind keine Viren. Es handelt sich lediglich um kleine Textdateien; Sie werden nicht als Code kompiliert und können nicht ausgeführt werden. Daher können sie sich nicht selbst kopieren, sie können nicht auf andere Netzwerke übertragen werden, um Aktionen zu generieren, und sie können nicht zur Verbreitung von Viren verwendet werden.
Cookies können nicht nach Informationen auf dem Computer des Benutzers suchen, sie speichern jedoch Informationen persönlicher Natur. Diese Informationen werden nicht durch Cookies, sondern durch den Benutzer generiert, wenn er Online-Formulare ausfüllt, sich auf bestimmten Websites registriert, elektronische Zahlungssysteme nutzt usw. Obwohl sensible Informationen in der Regel so geschützt sind, dass sie nicht von Unbefugten abgerufen werden können, besteht für diese Personen dennoch die Möglichkeit, die zwischen dem Browser und der Website übertragenen Informationen abzufangen. Auch wenn sie recht selten sind, können solche Situationen auftreten, wenn der Browser über ein unverschlüsseltes Netzwerk, beispielsweise einen ungesicherten WLAN-Kanal, eine Verbindung zum Server herstellt.
Um die Wahrscheinlichkeit des Abfangens von Cookies zu verringern, können sogenannte sichere Cookies oder HttpOnly-Cookies verwendet werden. Sichere Cookies zielen darauf ab, die Kommunikation der in Cookies gespeicherten Informationen auf eine verschlüsselte Übertragung zu beschränken und dem Browser anzuzeigen, dass er Cookies nur über sichere/verschlüsselte Verbindungen verwenden soll. Wenn die Website also HTTPS verwendet, werden die mit der Website verbundenen Cookies mit dem sicheren Attribut gekennzeichnet, wodurch ihre Übertragung an eine Nicht-HTTPS-Seite verhindert wird, selbst wenn diese sich unter derselben URL befindet. Wenn google.ro beispielsweise ein sicheres Cookie verwendet, kann dieses Cookie nur von google.ro und nur über eine https-Verbindung abgerufen werden (wodurch bestätigt wird, dass die Person, die das Cookie anfordert, Google Inc. und nicht jemand anderes ist). Das HttpOnly-Attribut weist den Browser an, Cookies nur über das HTTP-Protokoll (das auch HTTPS umfasst) zu verwenden. Ein HttpOnly-Cookie ist für Nicht-HTTP-Methoden wie JavaScript nicht zugänglich und kann nicht das Ziel von Cross-Site-Scripting-Angriffen sein.[2]
Ein weiterer Grund zur Sorge ist die Verwendung von Cookies für verhaltensbasierte Werbezwecke. Daher können Online-Werbeunternehmen Cookies verwenden, um das Online-Verhalten und die Online-Präferenzen des Benutzers zu überwachen, um die relevantesten Werbebotschaften zu identifizieren und an den Benutzer zu übermitteln. Diese Präferenzen werden jedoch nicht explizit oder bewusst vom Benutzer geäußert, sondern richten sich nach dem Online-Browserverlauf des Benutzers, den von ihm aufgerufenen Seiten und den aufgerufenen Werbebotschaften. Wenn der Benutzer beispielsweise eine Webseite über Autos liest und später zu einer anderen Seite wechselt, werden auf der neuen Seite Werbebotschaften über Autos angezeigt, auch wenn diese nichts mit Autos zu tun haben. Da der Nutzer nicht darüber informiert wird, dass seine Online-Aktionen überwacht werden, gibt es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes.
Daher wirft die Verwendung von Cookies Bedenken hinsichtlich der Verwendung der von diesen Cookies gespeicherten Informationen zum Zweck der Benutzerüberwachung und des Einsatzes von Spyware-ähnlichen Technologien auf, insbesondere in Fällen, in denen die Informationen auf den Computern der Benutzer gespeichert und zu deren Wiedererkennung verwendet werden. ohne dass der Nutzer hiervon Kenntnis haben oder hierzu sein Einverständnis gegeben haben muss.
Regelung der Verwendung von Cookies
Die Verwendung von Cookies und die Pflichten der Anbieter sind sowohl in der Gesetzgebung der Europäischen Union als auch in der nationalen Gesetzgebung geregelt.
So sieht die Richtlinie 2002/58/EG (PDF) über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Vertraulichkeit im Bereich der elektronischen Kommunikation, geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG (PDF), Folgendes vor:
Art.5 – (3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf die bereits im Endgerät eines Abonnenten oder Benutzers gespeicherten Informationen nur unter der Bedingung zulässig ist, dass der betreffende Teilnehmer oder Benutzer seine Zustimmung gegeben hat , nachdem Sie gemäß der Richtlinie 95/46/EG klare und vollständige Informationen erhalten haben, unter anderem über die Zwecke der Verarbeitung. Dies schließt die Speicherung oder den technischen Zugriff nicht aus, wenn dies ausschließlich zum Zweck der Übertragung der Kommunikation über ein elektronisches Kommunikationsnetz erfolgt oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, um dem Anbieter einen vom Abonnenten oder Benutzer ausdrücklich gewünschten Dienst der Informationsgesellschaft bereitzustellen. ich
Diese Bestimmungen wurden im Gesetz Nr. 506/2004 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz des Privatlebens im Bereich der elektronischen Kommunikation mit späteren Änderungen und Ergänzungen in die nationale Gesetzgebung umgesetzt:
Art. 4 -
Das Speichern von Informationen oder der Zugriff auf die im Endgerät eines Teilnehmers oder Benutzers gespeicherten Informationen ist nur bei kumulativer Erfüllung der folgenden Bedingungen zulässig:
der betreffende Abonnent oder Nutzer hat sein Einverständnis erklärt;
Dem betreffenden Abonnenten oder Benutzer wurden vor der Abgabe der Vereinbarung gemäß den Bestimmungen des Art. 12 des Gesetzes Nr. 677/2001, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, klare und vollständige Informationen, die:
in einer leicht verständlichen Sprache präsentiert werden und für den Abonnenten oder Benutzer leicht zugänglich sein;
Angaben über den Zweck der Verarbeitung der vom Abonnenten oder Nutzer gespeicherten Informationen oder der Informationen, auf die er Zugriff hat, aufzunehmen.
Wenn der Anbieter Dritten die Speicherung oder den Zugriff auf in den Endgeräten des Abonnenten oder Nutzers gespeicherte Informationen gestattet, umfassen die Informationen gemäß den Punkten (i) und (ii) den allgemeinen Zweck der Verarbeitung dieser Informationen durch Dritte und die Art und Weise, wie der Abonnent oder Benutzer die Einstellungen der Internetbrowseranwendung oder anderer ähnlicher Technologien verwenden kann, um die gespeicherten Informationen zu löschen oder Dritten den Zugriff auf diese Informationen zu verweigern.
Die Vereinbarung gemäß Abs. (5) lit. a) Sie kann auch durch die Verwendung der Einstellungen der Internetbrowser-Anwendung oder anderer ähnlicher Technologien erfolgen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass der Abonnent oder Benutzer seine Zustimmung zum Ausdruck gebracht hat.
Die Bestimmungen des Abs. (5) Beeinträchtigen Sie nicht die Möglichkeit der Speicherung oder den technischen Zugriff auf die gespeicherten Informationen in folgenden Fällen:
wenn diese Vorgänge ausschließlich zum Zweck der Übermittlung einer Kommunikation über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchgeführt werden;
wenn diese Vorgänge unbedingt erforderlich sind, um einen vom Abonnenten oder Benutzer ausdrücklich angeforderten Dienst der Informationsgesellschaft bereitzustellen.î
Gemäß diesen Bestimmungen ist die Verwendung von Cookies von Drittanbietern unter folgenden Bedingungen zulässig:
Benutzer klar, vollständig und leicht zugänglich über Folgendes informieren:
die Platzierung von Cookies durch eine bestimmte Website im Speicher des Computers des Benutzers;
der Zweck der Verwendung von Cookies (die in Cookies gespeicherten Informationen und der Zweck, zu dem diese Informationen verwendet werden);
die Art und Weise, wie der Benutzer die Cookies löschen oder Dritten den Zugriff auf die von den jeweiligen Cookies gespeicherten Informationen verweigern kann;
Einholung der Einwilligung des Nutzers zur Platzierung von Cookies und zur Nutzung der darin enthaltenen Informationen.
Obwohl die Einwilligung des Nutzers auch über die Einstellungen des Browsers zum Ausdruck gebracht werden kann, mit dem er im Internet surft, ist es in diesem Fall erforderlich, dass der Nutzer vorab über die Platzierung von Cookies und deren Zweck informiert wird.
Die in der europäischen und nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Ausnahmen erlauben die Verwendung von Erstanbieter-Cookies ohne Beachtung der Verpflichtung, die Einwilligung des Nutzers einzuholen. Darüber hinaus veröffentlichte die Artikel-29-Arbeitsgruppe im Juni 2012 eine Stellungnahme (PDF), in der diese Ausnahmen klargestellt wurden:
Einige Cookies können unter bestimmten Bedingungen und wenn sie nicht für zusätzliche Zwecke verwendet werden, von der Verpflichtung zur Einholung der Einwilligung des Nutzers ausgenommen sein. Zu diesen Cookies gehören: Cookies zum Speichern von Informationen, die ein Benutzer beim Ausfüllen eines Online-Formulars eingegeben hat, Cookies zum Speichern technischer Daten, die zum Ausführen von Video- und Audioinhalten erforderlich sind, und Cookies zum Personalisieren von Webseiten (z. B. solche, die Präferenzen bezüglich der speichern). Sprache, in der der Inhalt einer Website angezeigt wird).
Erstanbieter-Cookies stellen kein Risiko für die Privatsphäre der Benutzer dar, wenn die Website den Benutzern klare Informationen über die Verwendung von Cookies sowie Garantien zum Schutz der Privatsphäre bietet (z. B. Bereitstellung eines einfachen Mechanismus, mit dem der Benutzer dies anfordern kann). seine Daten nicht erhoben werden) und die Anonymisierung der Authentifizierungsinformationen gewährleistet ist.
Do-Not-Track-Mechanismus
Wie ich in Punkt 5 dargelegt habe, gibt es auf europäischer Ebene Regelungen zur Überwachung der Online-Aktivitäten der Nutzer zu Marketingzwecken, wobei für solche Praktiken grundsätzlich die Einwilligung der Nutzer eingeholt werden muss. In anderen Teilen der Welt sind solche Situationen jedoch weniger reguliert. Unter diesen Voraussetzungen arbeitet das World Wide Web Consortium (W3C) derzeit an einem technischen Standard (und technologieneutral) „Do Not Track“. Dieser Standard wird von Benutzern verwendet, um ihren Browsern mitzuteilen, dass sie Werbeunternehmen signalisieren sollen, dass sie nicht möchten, dass ihre Online-Aktivitäten überwacht werden.
W3C gibt an, dass Benutzer das Recht haben zu erfahren, welche Daten gesammelt und für welchen Zweck sie verwendet werden. Anhand dieser Informationen können sie entscheiden, ob sie die Überwachung von Online-Aktivitäten und die Erhebung personenbezogener Daten zulassen oder nicht. Viele Internetunternehmen nutzen die im Zusammenhang mit den Online-Aktivitäten der Nutzer gesammelten Daten, um den Nutzern bereitgestellte Inhalte zu personalisieren und relevante Werbebotschaften an sie zu richten, abhängig von den anhand der gesammelten Informationen ermittelten Interessen. Während einige Nutzer diese Personalisierung von Inhalten und Werbebotschaften in bestimmten Kontexten schätzen, befürchten andere, dass sie einen Eingriff in ihr Privatleben empfinden.
Unter diesen Bedingungen benötigen Benutzer einen Mechanismus, der es ihnen ermöglicht, ihre Präferenzen hinsichtlich der Überwachung von Online-Aktivitäten zu äußern; Dieser Mechanismus muss einfach zu konfigurieren und effizient sein. Darüber hinaus benötigen Websites, die keine Inhalte bereitstellen können oder wollen, ohne auch verhaltensbezogene Werbung bereitzustellen oder Benutzerdaten zu sammeln, einen Mechanismus, um die Benutzer darauf hinzuweisen und ihnen zu ermöglichen, in Kenntnis des Einzelfalls eine Entscheidung zu treffen.î
Der Zweck des Do Not Track-Standards besteht darin, dem Benutzer die Möglichkeit zu geben, seine persönlichen Optionen hinsichtlich der Überwachung von Online-Aktivitäten zum Ausdruck zu bringen und diese Optionen jedem Server oder jeder Webanwendung, mit der er interagiert, mitzuteilen, sodass jeder Dienst, auf den zugegriffen wird, seine Praktiken anpassen kann Abhängig von den Optionen des Benutzers oder um eine separate Vereinbarung mit dem Benutzer zu treffen, die für beide Parteien praktisch ist. Das Grundprinzip besteht darin, dass die Äußerung von Überwachungspräferenzen nur dann übermittelt wird, wenn sie eine bewusste Entscheidung des Benutzers widerspiegelt. In Ermangelung einer Benutzeroption wird davon ausgegangen, dass die Präferenz hinsichtlich der Überwachung von Online-Aktivitäten nicht geäußert wird.î
Do Not Track-Funktionalität für Suchmaschinen
Möglichkeiten, die Überwachung der Online-Aktivitäten des Nutzers zu verhindern, werden heute in unterschiedlicher Form umgesetzt. Von Internet Explorer 8, der Ihnen die Möglichkeit bietet, Websites Dritter zu blockieren, die beim Besuch einer Website Inhalte hinterlassen, bis hin zu den neuen Erweiterungen, Add-ons und Optionen, die sogar in den Einstellungen der Suchmaschine eingeführt wurden. Da es den oben genannten Standard nicht gibt, ist die Aktivierung dieser Funktionalität in manchen Suchmaschinen offensichtlicher, in anderen eher versteckt. Anweisungen zum Einstellen des Do Not Track-Mechanismus für Safari, Internet Explorer 9, Firefox und Chrome finden Sie hier
Als einer der letzten, der diese Funktionalität eingeführt hat, bietet Google Chrome in der Version 23 die Möglichkeit, die Erweiterungen „Do Not Track Me“, „AVG Do Not Track“ oder „Keep My Opt-Outs“ zu installieren, die Cookies blockieren und (im Moment) nur amerikanische Werbeunternehmen verhindern Passen Sie die Anzeigen an das Online-Verhalten des Internetnutzers an.
Firefox bietet neben dem Add-on „Do Not Track Me“ auch die Option „Websites mitteilen, dass ich nicht verfolgt werden möchte“ an, die im Datenschutzmenü konfiguriert werden kann. Darüber hinaus verfügt Internet Explorer 10 standardmäßig über die Option „Nicht verfolgen“. Die Entscheidung von Microsoft löste eine Reihe heftiger Reaktionen aus. Einige Unternehmen wie Yahoo und Apache reagierten darauf, dass sie die „Do Not Track“-Signale von Internet Explorer 10 ignorieren würden.
Ein weiteres Tool, das Sie in den meisten Suchmaschinen (und sogar als Anwendung unter iOS) installieren können, ist Ghostery. Ghostery scannt die von Ihnen besuchte Seite und benachrichtigt Sie über das Vorhandensein von Elementen, die von Websites Dritter installiert wurden, um Ihre Aktivitäten zu verfolgen. Anschließend können Sie Ihre Präferenzen entsprechend den Kategorien im Menü festlegen: Werbung, Analysen, Beacons, Datenschutz, Widgets. Weitere Informationen hier.
Es sollte erwähnt werden, dass nicht alle Do Not Track-Funktionen Cookies blockieren. Daher empfiehlt es sich, zu prüfen, was in der Komponente jeder Do Not Track-Erweiterung enthalten ist, und diejenige auszuwählen, die die Einschränkungen am besten widerspiegelt, die Sie den Websites übermitteln möchten, die Ihre Aktivitäten im Internet überwachen.
Empfehlungen des IAB Rumänien für Website-Administratoren in Bezug auf Cookies
Im Juni 2012 veröffentlichte das IAB Rumänien eine Reihe von Empfehlungen zur Verwendung von Cookies durch Websites. Diese Empfehlungen wurden in zwei Kategorien eingeteilt:
7.1. Nutzerinformation
Wenn eine Website im eigenen Interesse oder im Auftrag Dritter Cookies verwendet, muss sie dem Benutzer mindestens die folgenden Informationen sichtbar und klar zur Verfügung stellen:
die Tatsache, dass die Website Cookies verwendet, insbesondere wenn diese von Dritten platziert werden (z. B. für gezielte Werbezwecke) und die klare Angabe der Zwecke, für die die jeweilige Website Cookies verwendet;
Was sind Cookies?
welche Rolle spielen sie?
warum sie von Dritten genutzt werden;
Auf welche Art von Informationen wird mit Hilfe von Cookies zugegriffen?
Cookies, Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten;
Cookie-Verwaltung über Browsereinstellungen;
warum Cookies für das Internet wichtig sind;
Deinstallation von Cookies von Drittanbietern;
Was passiert, wenn der Benutzer Cookies ablehnt?
7.2. Die Art und Weise, diese Informationen zu präsentieren
Die Informationen über Cookies müssen auf der Website so dargestellt werden, dass sie für die Benutzer sichtbar und zugänglich sind.
es muss ein gesonderter Link zu den AGB bzw. der Datenschutzerklärung vorhanden sein;
Dieser Link muss leicht zu erkennen sein oder dem Benutzer muss die Existenz dieses Links und die Information über Cookies angezeigt werden.
Der Benutzer muss sichtbar darauf hingewiesen werden, diese Informationen und Anweisungen zu lesen.
Empfehlungen: Entweder durch ein auf dem ersten Bildschirm platziertes Banner, durch ein Klebeband oder durch ein sichtbar platziertes Widget muss der Benutzer darauf hingewiesen werden, dass die Website Cookies verwendet, und ihm müssen zusätzliche Informationen dazu empfohlen werden.
Verwaltung, Deaktivierung und Löschung von Cookies
Detaillierte Informationen zum Verwalten, Deaktivieren und Löschen von Cookies mithilfe der Einstellungen des Browsers, mit dem Sie im Internet surfen, finden Sie unter den folgenden Adressen:
8.1. Internet Explorer
Cookies löschen und verwalten (IE 8, 9 und 10):
Internet Explorer 8
Internet Explorer 9
Internet Explorer 10
8.2. Mozilla Firefox
Cookie-Einstellungen und Cookie-Fehlerbehebung (Aktivieren und Deaktivieren von Cookies, Löschen von Cookies, Blockieren der Platzierung von Cookies durch bestimmte Websites, Aufheben der Blockierung der Platzierung von Cookies usw.)
Löschen Sie Cookies, um Informationen zu entfernen, die von anderen Webseiten auf Ihrem Computer gespeichert wurden
8.3. Google Chrome
Cookies verwalten (Löschen, Blockieren, Zulassen, Ausnahmen festlegen usw.)
Verwaltung von Cookies und Website-Daten
8.4. Safari
Cookies verwalten Cookies verwalten (nur auf Englisch)
Safari 6 (OS X Mountain Lion): Cookies verwalten
Cookies entfernen Cookies löschen (nur auf Englisch)
Safari 6 (OS X Mountain Lion): Cookies und andere Daten entfernen
8.5. Opera
Cookies verwalten und löschen (nur auf Englisch)